Leberlebendspende
In den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelte sich die Lebertransplantation zu einer möglichen Therapieform des akuten Leberversagens sowie der Leberzirrhose im Endstadium. Durch große technische Weiterentwicklungen der Leberchirurgie in den 80er und 90er Jahren wurde dann der Grundstein für die Transplantation größenreduzierter Organe gelegt. Diese gelten für den Bereich der Kinderlebertransplantation, der Lebertransplantation bei dem ein Spenderorgan auf zwei Empfänger aufgeteilt wird aber auch für das Verfahren der Leberlebendspende.
Unter der Leberlebendspende versteht man die Entnahme eines Teils der Leber eines gesunden Spenders und die anschließende Implantation des hierbei gewonnenen Transplantats in den leberkranken Patienten.
In den letzten Jahren hat das Interesse an dem Verfahren der Leberlebendspende enorm zugenommen. Dies liegt einerseits an dem sich ständig verschärfenden Mangel an postmortalen Spenderorganen, andererseits an der Einführung der Leberlebendspende auch für erwachsene Empfänger.
Die Leberlebendspende-Transplantation kann ein Ausweg sein, die oft unerträglich lange Wartezeit auf ein Spenderorgan zu verkürzen. Auch kann man den Zeitpunkt der Operation genau planen und dem gesundheitlichen Zustand des Empfängers anpassen. Weitere Vorteile sind, in der Regel eine besonders gute Qualität des Transplantats, die von einem gesunden, lebenden Spender kommen, sowie die Verkürzung der kalten Ischämiezeit des Transplantats bis es an die Gefäße des Empfängers angeschlossen worden ist.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Leberlebendspende ist, dass das Risiko für den Spender so gering als möglich gehalten werden muss. Dazu müssen potenzielle Spenderkandidaten sehr genau auf bestehende Risikofaktoren hin untersucht werden. Grundsätzlich ist eine passende Blutgruppe nötig. Ist diese identisch, erfolgen umfangreiche Evaluationsuntersuchungen, die das Operationsrisiko einschätzen lassen.
Selbstverständlich muss auch geprüft werden, ob die Leber des Spenders groß genug ist. Sowohl für den Spender als auch für den Empfänger muss ausreichen Lebergewebe zur Verfügung stehen. Auch Untersuchungen der Gefäßversorgung der Leber sind erforderlich. Es muss gewährleistet werden, dass eine ausreichende Durchblutung des Lebergewebes sowohl beim Spender wie auch beim Empfänger gegeben ist.
Diese Untersuchungen werden teils ambulant aber auch teilweise stationär durchgeführt. Nur diejenigen, die sich nach Durchführung aller Spenderuntersuchungen als zur Spende geeignet zeigen, werden zur Spenderoperation zugelassen.
Das Deutsche Transplantationsgesetz regelt in § 8 die Organentnahme bei lebenden Spendern. Danach müssen medizinische Risiken beim Organ-spender ausgeschlossen werden. Des Weiteren wird dort festgelegt, wer spenden darf, nämlich Verwandte 1. oder 2. Grades oder Personen, die in einer nachweislich engen emotionalen Bindung zum Empfänger stehen, wie Ehegatten, Lebenspartner oder enge Freunde. Die spendende Person muss volljährig sein.
Spenderkriterien
Alter zwischen 18 und 59 Jahren
Genetische oder emotionale Verbindung
Verträgliche Blutgruppe
Bodymaßindex unter 30
Keine schwerwiegende Erkrankung
Fettgehalt der Leber weniger als 30%
Volumen nach Entnahme des zu transplantierenden Leberlappens mehr
als 30 % der Gesamtleber
Empfängerkriterien
Alter bis 70 Jahre
Allgemein akzeptierter Grund zur Transplantation
Keine schweren Infektionen außerhalb der Leber
Keine gravierenden Herz- oder Lungenerkrankungen
Transplantatgewicht größer als 0,7 % des Körpergewichts
Die Ergebnisse der Leberlebendspende-Transplantation sind mittlerweile mit denen der Transplantation eines Vollorgans eines verstorbenen Organspenders mindestens vergleichbar, wenn nicht besser.
Sowohl das Transplantat- als auch das Patientenüberleben beträgt nach einem Jahr ca. 90 Prozent. Eine erste sofortige Nichtfunktion des Transplantats ist durch die Verbesserung der chirurgischen Technik eine absolute Ausnahme.
Ebenfalls eine Rarität stellen Gefäßkomplikationen dar. Die häufigste Komplikation ist z.Z. noch das nach der Operation mögliche Galleleck. Dies kann jedoch durch eine erneute kleine Operation zum Stillstand gebracht werden. Wird dies rechtzeitig erkannt und behandelt, stellt es kein Risiko für das Patienten- und Transplantatüberleben dar.
Quellen
Appendektomie (=operative Entfernung des Blinddarmes)
0,35 %
(ohne Blinddarm-durchbruch)
Kaiserschnitt
9,30 – 10,60 %
Abbassi et al (2000)
Lach et al (2000)
Leberlebendspende
0,20 – 0,50 %
Schiano et al (2001)
Trotter et al (2002)
Adam (2001)
Vor der Entscheidung zur Lebendorganspende fordert der Gesetzgeber eine umfassende Aufklärung des Lebendspenders durch die Ärzte in den entsprechenden Transplantationskliniken.
In einem solchen Aufklärungsgespräch muss über alle medizinischen Fragen der Organspende aufgeklärt werden. Darüber hinaus muss auch die versicherungsrechtliche Absicherung des Organspenders dargestellt werden.
Literaturnachweise:
Transplantation abdomineller Organe – Was gibt es Neues von Prof. Dr. Wolf Otto Bechstein und Priv.-Doz. Dr. Christoph Wullstein
Leber-Lebend-Transplantation – Patienten-Information des BDO e.V. M-11
Versicherungsrechtliche Situation der Lebendorganspender in Deutschland – Patienten-Information des BDO e.V. M-11a